US-(Re)Exportkontrollrecht
FALEX-Seminar US-(Re-)Exportkontrollrecht
Das US-Exportkontrollrecht ist ein Musterbeispiel für extraterritoriale Auswirkungen nationaler Rechtsvorschriften auf andere Staaten. So fallen u.a. alle Güter US-Ursprungs, egal wo auch immer sie sich auf der Welt befinden, für alle Zeiten unter dessen Geltungsbereich. Selbst aus Unkenntnis begangene Rechtsverstöße können mit hohen Geldstrafen und einer mehrjährigen US-Handelssperre sanktioniert werden. Eine fundierte Kenntnis der Vorschriften des US-Exportkontrollrechts ist daher unumgänglich, wenn eine Firma mit Gütern handelt, die dem US-Recht unterliegen, US-Personen beschäftigt oder eine amerikanische Muttergesellschaft hat.

So ist die sichere Beurteilung von Geschäftsvorgängen im Hinblick auf US-amerikanische Exportkontrolltatbestände für den Exportkontrolleur keine einfache Aufgabe, da in den Vorschriften meistens Export und Reexport gleichgestellt werden. Der Re-Exporteur muss sich mit dem vollen Umfang der Vorschriften beschäftigen. Die ständigen Änderungen kontinuierlich im Federal Register zu verfolgen und bestehende "Fallstricke" zu entdecken, sind nur einige der umfangreichen Herausforderungen, bei deren Bewältigung das FALEX-Seminar unterstützen soll.

Dieses Seminar richtet sich an alle, die sich mit diesem Themengebiet vertraut machen möchten oder ihre Kenntnisse zum US-Exportkontrollrecht auffrischen bzw. vertiefen wollen.
Das Seminar findet in deutscher Sprache statt, wobei allerdings relevante Rechtstexte im Original herangezogen werden, um die Fundstellen in den Vorschriften unverfälscht zu studieren und gleichzeitig Vertrautheit in der Handhabung mit der Terminologie und ihrer konkreten Interpretation herbeizuführen.

Die Kursgebühren betragen € 1090,- (jeweils zuzügl. MwSt.)

    Hierin sind enthalten:
    • umfangreiche Kursunterlagen
    • Tagungsgetränke/Kaffeepausen
    • Lunch
    Tagungsort: Hotel Columbus, Seligenstadt-Froschhausen (Nähe Hanau)


    Termine 2024